Tatsächlich geförderte Riester-Rentenverträge sind unpfändbar und nicht Teil der Insolvenzmasse (BGH 16.11.2017 – IX ZR 21/17)
Das in einem Riester-Rentenvertrag angesparte Vermögen ist unpfändbar und somit nicht Teil der Insolvenzmasse, soweit die vom Schuldner erbrachten Altersvorsorgebeiträge tatsächlich staatlich gefördert wurden. Der ...