Bundesgerichtshof-Urteil vom 26.10.2023: Insolvenzanfechtung nach § 133 InsO - Auf Besserung zu hoffen, reicht nicht
Voraussetzung für die Insolvenzanfechtung nach § 133 InsO ist, dass der Schuldner eine Rechtshandlung, bspw. eine Zahlung, an einen Gläubiger mit dem Vorsatz, die übrigen …