Inflationsausgleichsprämie während der Elternzeit
Der Ausschluss von Arbeitnehmern in Elternzeit von der Zahlung einer tariflichen Inflationsausgleichsprämie kann gegen das Willkürverbot verstoßen, so das Arbeitsgericht Essen in seinem Urteil vom
Wir beraten Sie bei der Unternehmensgründung, Änderung der Rechtsform, sowie bei der Gestaltung von Gesellschaftsverträgen
Unsere Kanzlei übernimmt für Sie die individuelle Vertragsprüfung und -gestaltung in allen zivilrechtlichen Rechtsgebieten
Unsere Kanzlei bietet Ihnen ganzheitliche Unternehmensnachfolge-Konzepte, auch unter Einbezug der steuerlichen Beratung
Unsere Experten beraten Sie zum kollektiven Arbeitsrecht, Kündigungsschutzrecht und rechtmäßigen Betriebsvereinbarungen
Wir beraten Sie zu den Themen Testamentsgestaltung, Unternehmensnachfolge und erbrechtliche Ansprüche
Als Ihr zuverlässiger Partner erstellen wir Ehe- und Partnerschaftsverträge, Scheidungs- und Umgangsrecht-Vereinbarungen
Wir vertreten Sie bei Problemen mit Banken, Fonds oder Vermittlern
Verkehrsunfall, Kfz-Schäden oder bei einer Ordnungswidrigkeit – wir sind wir für Sie da
Im Streit mit Versicherungen muss schnell reagiert werden, gerade bei Haftpflicht-, Lebens- oder Berufsunfähigkeitsversicherungen
Wir sind stets an Ihrer Seite und setzen bei Unternehmenssanierungen und Insolvenzverfahren auf spezifische Problemlösung
Auch im Ernstfall erhalten Sie bei uns eine ganzheitliche Interessensvertretung und Verteidigung mit spezifischer Beratung
Wir kümmern uns um alle Belange der Schadensersatz-bis Rückabwicklungsansprüche und sind Experten für Bank- und Börsenrecht
Bei Rückfragen oder Anfragen stehen wir Ihnen täglich von Montag bis Donnerstag von 08:00 - 19:00 Uhr und Freitag von 08:00 - 17:00 Uhr zur Verfügung. Sie konnten uns nicht erreichen? Dann schreiben Sie uns doch eine E-Mail:
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Wir sind laufend tätig in der wirtschaftsrechtlichen Beratung von Unternehmern und Unternehmen. Hier arbeiten unsere Abteilungen Steuer und Recht Hand in Hand. Wir begleiten Sie in der Gründungsphase Ihres Unternehmens, bei Unternehmenskäufen wie auch in Zeiten der Restrukturierung und bei der Übergabe an Unternehmensnachfolger oder -käufer. Gerne führen wir gemeinsam mit Ihnen die erforderlichen Vertragsverhandlungen und erstellen Satzungen, Satzungsänderungen, Verträge und Abschluss- und Übernahmebilanzen. Wir prüfen Ihre Verträge mit Auftraggebern, Auftragnehmern, Kunden oder Lieferanten auf rechtliche Risiken und erstellen eine rechtliche und steuerliche Due Diligence. Auch Änderungen in der Rechtsform (GmbH, AG etc.), Verschmelzungen oder Umwandlungen von Unternehmen werden von uns rechtlich vorbereitet und realisiert.
Unserer Tätigkeit umfasst auch die Erstellung und Prüfung von Gesellschaftsverträgen und die Beratung und Vertretung von Gesellschaftern und Geschäftsführern bei gesellschaftsrechtlichen Auseinandersetzungen oder Gesellschafterstreitigkeiten.
Unsere langjährige Tätigkeit im Bereich der Krisenanalyse und Sanierung von Unternehmen gewährleistet eine kompetente Beratung auch in schweren Zeiten.
Hier bieten wir das gesamte Beratungs- und Tätigkeitsspektrum wirtschaftsrechtlicher Problemkreise. Wir prüfen Verträge in ihren Folgen, bereiten die gebotenen rechtlichen Schritte zur Rechtswahrung vor und führen diese durch.
Unsere Tätigkeit umfasst ebenso den Bereich der Vertragsgestaltung. So erstellen und verhandeln wir für Verträge in allen zivilrechtlichen Rechtsgebieten, insbesondere im Gesellschaftsrecht, Handelsrecht, Werkvertragsrecht, gewerblichen Mietrecht, Kaufrecht und Arbeitsrecht.
Verträge werden (1) zwischen mehreren Unternehmen geschlossen wie auch (2) von diesen mit Verbrauchern und selbstverständlich (3) zwischen Verbrauchern. Jede dieser Konstellationen verlangt die genaue Beachtung der einschlägigen Rechtsnormen und das Verständnis der wirtschaftlichen Zusammenhänge. Diese Vorgaben beachten wir genau, um für Sie Verträge zu gestalten, die Ihre Ziele umsetzen.
Wir entwerfen zusammen mit Ihnen eine zukunftsorientierte und langfristige Planung für Ihr Unternehmen. Nicht immer ist es das Beste, „wie bisher“ weiter zu machen. Im Zuge einer Nachfolgeregelung lohnt es sich, über bestehende Strukturen nachzudenken. Auch Bewährtes ist immer wieder auf seine zukünftige Tragfähigkeit zur prüfen. So helfen wir Ihnen, stabile Strukturen zu erhalten und zugleich Ihr Unternehmen für die Zukunft zu rüsten.
Zudem droht bei Unternehmensnachfolgen, dass ohne sorgfältige Planung hohe Steuerlasten entstehen. Diese mögliche Folge einer Übergabe des Unternehmens prüfen und optimieren wir für Sie. In unserer Kanzlei erfolgt die sorgfältige steuerliche Prüfung stets parallel zur gesellschaftsrechtlichen Gestaltung. Daher führen wir Ihre Unternehmensnachfolge-Planung in enger und unmittelbarer Kooperation der Abteilungen Steuer und Recht durch, um so den besten Weg für Sie zu finden.
Das Arbeitsrecht ist für uns unersetzbares Element und gleichzeitig integraler Bestandteil unserer Tätigkeit.
Das Arbeitsrecht regelt die rechtliche Situation zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer z. B. Kündigungsfristen, Lohn, Urlaub etc. Unsere Kanzlei ist laufend in allen Bereichen dieses sogenannten individuellen Arbeitsrechts tätig, besonders im Sektor des Kündigungsschutzrechts.
Daneben entwerfen und prüfen wir Arbeitsverträge, Arbeitszeugnisse, Aufhebungsverträge, Abmahnungen und Kündigungen.
Der Bereich des “kollektiven Arbeitsrechts” befasst sich mit dem Rechtsverhältnis zwischen Arbeitgebern und Gewerkschaften bzw. Betriebsräten. Hier sind insbesondere die Bereiche der Betriebsratswahl, des Arbeitskampfs etc. erfasst. Es sind jedoch auch Regelungen in Form von Betriebsvereinbarungen betroffen.
Wir sind in allen Bereichen, besonders im Kündigungsschutz und in Fragen des kollektiven Arbeitsrechts, beratend und vor Gericht tätig. Im Weiteren strukturieren und begleiten wir - sofern erforderlich - für unsere Mandanten Einigungsstellenverfahren und entwerfen und verhandeln Betriebsvereinbarungen.
Für uns gehört es zur ganzheitlichen Beratung, auch Fragen des Sozialversicherungs- und Steuerrechts sowie Fragen der betrieblichen Altersversorgung zu beleuchten.
Im Bereich des Erbrechts sind wir insbesondere mit Fragen der Testamentsgestaltung, Erbauseinandersetzung und der Durchsetzung erbrechtlicher Ansprüche befasst. Wir suchen hier jeweils eine individuelle, auf den Einzelfall angepasste Lösung. Ihre Interessen werden unter allen rechtlichen Aspekten beleuchtet.
Wir beraten Sie bei der Gestaltung aller Urkunden wie Testament, Patientenverfügung, Betreuungsverfügung, Generalvollmacht, Vorsorgevollmacht etc. Soweit die notarielle Form geboten ist, arbeiten wir eng mit erfahrenen Notaren zusammen. In Zusammenarbeit mit unserer Abteilung Steuer klären und bearbeiten wir die steuerlichen Fragen.
Nach Erbfällen unterstützen wir unsere Mandanten bei der Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften. Hier versuchen wir stets eine Teilung im Konsens und unter Berücksichtigung der Interessen aller Beteiligten herbeizuführen. Gerichtliche Verfahren sind das letzte Mittel, welches wir nur dann ergreifen, wenn Verhandlungen nicht zu einem Ergebnis führen. Diese Philosophie verfolgen wir auch bei der Ermittlung und Durchsetzung von Ansprüchen auf den Pflichtteil oder auf Pflichtteilsergänzung.
Das Familienrecht regelt die Rechtsverhältnisse von Personen, die durch Ehe, Lebenspartnerschaft, Familie und Verwandtschaft miteinander verbunden sind und häufig durch gemeinsame Kinder weiter verbunden bleiben. In diesem Bereich suchen wir stets eine optimale Lösung. Wir sehen gerichtliche Auseinandersetzungen hierbei nicht immer als günstig – für uns sind sie ultima ratio. Unsere primäre Zielstellung ist, Ihr Ergebnis ohne gerichtliche Streitigkeit zu erreichen.
Wir sind in allen Bereichen des Familienrechts tätig. Die Gestaltung von Eheverträgen sowie von Scheidungsvereinbarungen gehört genauso zu unserem Tätigkeitsfeld wie die außergerichtliche Beratung und gerichtliche Vertretung in Scheidungsverfahren einschließlich sämtlicher Folgesachen, insbesondere der elterlichen Sorge, des Umgangsrechts, des Kindes- und Ehegattenunterhalts, des Versorgungsausgleichs sowie des Güterrechts.
Unser Ziel ist es, Vermögensschäden von unseren Mandanten abzuwenden. Wir machen sämtliche Positionen, insbesondere Schadensersatz- und Rückabwicklungsansprüche geltend. Gegenstand sind insbesondere Geschäfte mit Wertpapieren, Fonds, Optionen und Terminkontrakten, der Bereich von Anlagevermittlung und -beratung wie auch das Vorgehen gegen unsachgemäß arbeitende Vermögensverwalter.
Wir vertreten ausschließlich geschädigte Kapitalanleger gegen die potentiellen Anspruchsgegner, insbesondere Kapitalanlagevermittler, Vermögensverwalter, Banken, Fondsinitiatoren etc. Mandate gegen geschädigte Kapitalanleger werden nicht angenommen.
Schnittmenge zum Kapitalanlagerecht ist das Bank- und Börsenrecht; somit die Vertretung unserer Mandanten gegenüber Banken und Finanzdienstleistern.
Auch hier bestehen in vielen Fällen Schadensersatz- und Rückabwicklungsansprüche. Gerade bei darlehensfinanzierten Kapitalanlagen stellt sich stets die Frage einer Verantwortlichkeit der Finanzierungsbank.
Das Verkehrsrecht umfasst alle Vorschriften und Gesetze, die den Transport von Personen und Waren auf öffentlichen Verkehrswegen betreffen. Insbesondere die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) und das Straßenverkehrsgesetz (StVG). Rechtliche Vorschriften gelten für das Führen von Kfz genauso wie für Fußgänger und Fahrradfahrer.
Wir sind für Sie da bei Unfallregulierung, Schadenersatz und Schmerzensgeld. Ebenso wie bei der Verteidigung in Bußgeldsachen, insbesondere nach dem Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) oder Fragen zum Versicherungsrecht.
Wer eine Versicherung abschließt, möchte im Schadensfall finanziell abgesichert sein. Versicherungen prüfen allerdings in diesen Situationen ihre Leistungspflicht immer sehr genau.
Im Bereich des Versicherungsrechts muss oft schnell reagiert werden, gerade wenn es um hohe Beträge bei Haftpflicht-, Lebens- oder Berufsunfähigkeitsversicherungen geht.
Versicherte haben hier ohne anwaltliche Hilfe häufig das Nachsehen, denn die Versicherer greifen im Regelfall auf eigene hochqualifizierte Rechtsabteilungen zurück, die die Interessen der Versicherung gegen Sie vertreten.
Wir sind hier an Ihrer Seite und helfen, Ihre Ansprüche durchzusetzen - außergerichtlich und gerichtlich.
Jedes Unternehmen in der Krise muss sich mit Fragen von Sanierung und Insolvenzrecht befassen. Unsere wesentliche Zielstellung ist stets die Sanierung von Unternehmen, anstelle einer vollständigen Abwicklung. Hier bewahren wir immer auch das Interesse des Erhalts von Arbeitsplätzen im Auge.
Gleich ob ein Insolvenzverfahren durch Sanierung vermieden oder zwecks Sanierung durchgeführt wird, ist es von entscheidender Bedeutung, schnell und zielgerichtet die Kernprobleme eines Unternehmens zu identifizieren und zu lösen. Nur so können die Sanierung und der langfristige Erhalt eines wirtschaftlich arbeitenden Unternehmens gelingen.
Kaum eine Sanierung gelingt, wenn die Gläubiger nicht rechtzeitig eingebunden werden. Daher führen wir stets eine offene Kommunikation nach allen Seiten. Aufgrund dieser Philosophie erzielen wir wirtschaftliche Ergebnisse.
Als Rechtsanwalts- und Steuerkanzlei übernehmen wir die Vertretung und Verteidigung bei wirtschafts- und steuerstrafrechtlichen Sachverhalten. Dies erfasst die Vertretung in laufenden Ermittlungsverfahren und gerichtlichen Strafverfahren.
Wenn ein steuerstrafrechtlich einschlägiger Sachverhalt vorliegt, jedoch noch kein Strafverfahren eingeleitet ist, prüfen wir zunächst stets die Möglichkeit einer strafbefreienden Selbstanzeige und bereiten diese vor.
Das Ziel eines jeden sollte es jedoch immer sein, Wirtschafts- und Steuerstraftaten zu vermeiden. Daher lohnt sich in jedem Zweifelsfall eine rechtliche Beratung im Vorfeld. Wir legen hierbei größten Wert auf umfassende Aufklärung und vorausschauendes Handeln. Häufig ist die rechtzeitige Anfrage bei den Finanzbehörden oder die Einholung einer verbindlichen Auskunft der Weg der Wahl, um Fehler zu vermeiden. Hierfür befinden wir uns stets in engem und vertrauensvollem Austausch mit unserer Abteilung Steuer.
Die wichtigsten Fragen rund um das Thema Steuerstrafrecht finden Sie hier.
Wir vertreten Sie bei der Beitreibung und Titulierung Ihrer Ansprüche und verfolgen Forderungen von der ersten Mahnung bis zur Zwangsvollstreckung konsequent weiter. Mit der technischen Ausstattung und Recherchen in Datenbanken holen wir zunächst die erforderlichen Auskünfte ein, beantragen Mahnbescheide und führen gerichtliche Verfahren – mit unseren Kooperationskanzleien auch europaweit und in den USA.
Wesentlich für uns ist vorab die Prüfung der Erfolgsaussichten weiterer Schritte, im Hinblick auf die Berechtigung der Forderung und die wirtschaftliche Situation des Schuldners. Zudem unterstützen wir Sie auch bei der Abwehr von Forderungen, die unberechtigt gegen Sie geltend gemacht werden.
Die wichtigsten Fragen rund um das Thema Forderungseinzug und -abwehr finden Sie hier.
Vertrauen benötigt Verlässlichkeit und wir garantieren, dass Sie sich zu 100% auf uns verlassen können. Digital oder analog, ganz nach Ihren Wünschen. Wir nehmen uns die Zeit und gehen gerne die Extrameile.
Wir kämpfen für Ihre Sache! Dabei schätzen wir Ihre Situation realistisch ein und informieren Sie jederzeit und tagesaktuell zu Ihren Optionen. Sie bestimmen das weitere Vorgehen aktiv mit. Unsere Philosophie ist es, Interessen umfassend zu beleuchten. So erreichen wir durch verschiedene Fachanwälte ganzheitliche Lösungen auf Basis umfassender Konzepte und individueller Strategien.
Zudem sind wir Ihr Partner, wenn grenzübergreifende Rechtsangelegenheiten im Raum stehen. Als Mitglied von EUROJURIS, dem größten Anwaltsverband in Europa, haben wir ein Netzwerk von weltweit 5000 Anwälten, die für Ihr Recht kämpfen.
Gerne können Sie uns hierzu vorab kontaktieren, da dies variabel ist.
Vertrauen ist unserer Meinung nach das A und O. Sie sollten einem Rechtsanwalt vertrauen können und das Gefühl haben, dass er Ihre Interessen vertritt.
Unsere Anwaltskosten setzen sich aus verschiedenen Punkten zusammen. Gesetzliche Gebühren (RVG) oder Vergütungsvereinbarung nach Stunden oder Pauschalhonorar oder eine Mischung – je nach Absprache ist alles Möglich.
Ein Fachanwalt hat häufig mehr Erfahrung in einem bestimmten Rechtsgebiet und erfüllt die Voraussetzungen der Fachanwaltsordnung (FAO), die ihn berechtigen, den Titel zu führen – vergleichbar einem Facharzt.
Bei Rückfragen oder Anfragen steht Ihnen HSP täglich von Montag bis Donnerstag von 08:00 - 19:00 Uhr und freitags von 08:00 - 17:00 Uhr zur Verfügung. Sie konnten uns nicht erreichen? Dann schreiben Sie uns doch eine E-Mail an: info@hsp-kanzlei.com
Der Ausschluss von Arbeitnehmern in Elternzeit von der Zahlung einer tariflichen Inflationsausgleichsprämie kann gegen das Willkürverbot verstoßen, so das Arbeitsgericht Essen in seinem Urteil vom
Die Wirksamkeit eines privatschriftlich errichteten Testaments richtet sich nach § 2247 BGB. Danach kann der Erblasser ein Testament durch eine eigenhändig geschriebene und unterzeichnete Erklärung
Wenn Eltern zu Lebzeiten ihr Vermögen, wie Sparkonten oder Immobilien auf Kinder übertragen, wird als Ziel immer wieder genannt, die Werte „vor dem Sozialamt in
Hauser Schmidt-Sauerbrei & Dr. Pongratz
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