“Schwarzgeld” im Güterrecht
Scheitert eine Ehe, kann sich die Frage stellen, ob und gegebenenfalls wie Schwarzgeld oder die mit diesem Geld erworbenen Vermögensgegenstände in die Bewertung des Anfangs-
Steuererklärungen, Jahresabschlüsse, Betriebsprüfung, Budgetplanung, uvm.
Gestaltung von Vermögensübertragung, Reduzierung der steuerlichen Belastung, Steuererklärungen
Aufstellen von Planungskonzepten, Bestimmung des Unternehmenswertes, steuerliche und rechtliche Beratung
Digitale Lohn- und Gehaltsabrechnung, DATEV Arbeitnehmer online für Unternehmen
Digitale Finanzbuchführung für Unternehmer und Unternehmen
Fachberatung zu ärztlichen Kooperationsformen, Praxiserweiterungen und -management
Baulohn, Urlaubskasse, Kostenstellenrechnung, Arbeits- und Gesellschaftsverträge
Budget- und Investitionsplanung, Businessplan, Wahl der Rechtsform, Beratung zu Fördermitteln
Aufbewahrung und Dokumentation aller wichtigen finanziellen Unterlagen für Angehörige
Bei Rückfragen oder Anfragen stehen wir Ihnen täglich von Montag bis Donnerstag von 08:00 - 19:00 Uhr und Freitag von 08:00 - 17:00 Uhr zur Verfügung. Sie konnten uns nicht erreichen? Dann schreiben Sie uns doch eine E-Mail:
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Als Steuerberater fertigen wir Jahresabschlüsse für Unternehmer und für Unternehmen aller Betriebsgrößen. Hier beraten wir Sie umfassend. Auch die vorausschauende Prognose künftiger Steuerbelastungen ist ein wesentlicher Aspekt unserer Tätigkeit. Nur die Kenntnis der potenziellen Steuern von morgen ermöglicht es, die Planung, Strukturierung und Gestaltung von Optimierungen vorzunehmen. So geben wir finanzielle Planungssicherheit und Gestaltungsspielraum für die Zukunft. Wir verstehen steuerliche Beratung als umfassende Begleitung über den Jahresabschluss hinaus.
Dieses Verständnis unserer Tätigkeit setzen wir ebenso für Privatpersonen ein und fertigen für Sie die Steuererklärung.
Neben dem fachlichen Aspekt ist die konstruktive Zusammenarbeit mit den Finanzämtern für uns ein zentraler Lösungsansatz, und wann immer Betriebsprüfungen, Umsatzsteueraußenprüfungen etc. anstehen, können diese gerne in unseren Räumen stattfinden.
In Zusammenarbeit mit unserer Abteilung Recht begleiten wir Betriebsaufspaltungen unterstützen die Gründung und Umwandlung von Unternehmen und legen Rechtsbehelfe wie z.B. Einsprüche ein.
Wenn Vermögenswerte weitergegeben werden, sei es durch Schenkung oder im Erbfall, ist immer zu prüfen, welche Steuern entstehen. Wir helfen bei der Bewertung, übernehmen die Kommunikation mit dem Finanzamt und fertigen für Sie die erforderlichen Schenkungs- und Erbschaftssteuererklärungen.
Wir unterstützen Sie bei der Planung von steueroptimierten Schenkungen. In Zusammenarbeit mit unserer Abteilung Recht klären und bearbeiten wir auch die schenkungsrechtlichen Fragen und das Erbrecht bei der Erstellung von Testamenten. Wir bemühen uns, für Sie die beste Gestaltung zu finden.
Gerade in Erbfällen kommt es immer wieder zu Unstimmigkeiten oder kritischen Fragestellungen unter den Begünstigten. Hier wahren wir die Interessen unserer Mandanten. Unser bevorzugter Lösungsansatz ist es jedoch, in solchen Situationen zu moderieren und eine konstruktive Einigung der Beteiligten ohne gerichtlichen Streit herbeizuführen.
Die Unternehmensnachfolge zu planen und diese steuerlich optimal zu gestalten, ist ein komplexer Prozess, der sorgfältig koordiniert werden muss, Zeit beansprucht und viele Entscheidungen und sorgfältige Strukturierung fordert. Im Vorfeld sind eine Menge steuerliche, rechtliche und firmenpolitische Schritte zu prüfen. Die Unternehmensnachfolge betrifft alle Bereiche des Unternehmens, die Mitarbeiter, Sie selbst und Ihre Familie. Wir entwerfen gemeinsam eine langfristige Planung für die Zukunft Ihres Unternehmens.
Bei Unternehmensnachfolgen können hohe Steuerlasten entstehen, wenn hierauf nicht ein besonderer Fokus gelegt wird. In unserer Kanzlei erfolgt die umfassende steuerliche Optimierung stets parallel zur gesellschaftsrechtlichen Gestaltung. Daher führen wir die Planung Ihrer Unternehmensnachfolge in enger und unmittelbarer Kooperation mit unserer Abteilung Recht durch, um so den besten Weg für Sie zu finden.
Wir betreuen Betriebe aller Größen und übernehmen für Sie die steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Verwaltung der Mitarbeiter. Die gesamten administrativen Schritte, wie die An- und Abmeldung bei Sozialversicherung und Krankenkasse erledigen wir für Sie. Wir bereiten die Auszahlung der Nettolöhne vor und stellen diese gerne als Datei in Ihrem Online-Banking zur Verfügung. Als Unternehmer können Sie sich somit darauf konzentrieren, die richtigen Mitarbeiter zu finden und betriebliche Abläufe zu steuern.
Zugleich übernehmen wir für Sie das Bescheinigungswesen, erstellen Statistiken und begleiten Sie bei Lohnsteuer- und Sozialversicherungsprüfungen durch das Finanzamt, die Rentenversicherung oder Berufsgenossenschaft.
Die Lohn- und Gehaltsauswertungen stellen wir Ihnen wahlweise klassisch in Papierform, elektronisch per E-Mail oder durch die zertifiziert sichere Anwendung DATEV Unternehmen online zur Verfügung. Für Ihre Mitarbeiter besteht außerdem die Möglichkeit, die Lohn- und Gehaltsabrechnungen, Meldungen zur Sozialversicherung sowie die Lohnsteuer-Bescheinigung über die zertifiziert sichere Anwendung DATEV Arbeitnehmer online abzurufen.
Die Finanzbuchhaltung, kurz „FiBu“, ist ein Teilbereich des betrieblichen Rechnungswesens. Letztlich erfasst sie alle unternehmerischen Vorgänge, die sich in Zahlen ausdrücken lassen. Auf Grundlage der Finanzbuchhaltung erstellen wir Jahresabschlüsse für Firmen in Form von Einnahme-Überschuss-Rechnungen nach § 4 Abs. 3 EStG oder Bilanzen nach § 4 Abs. 1 EStG.
Auch die Finanzbuchhaltung können wir gerne für Sie erstellen. Ihre Belege verarbeiten wir klassisch in Papierform oder digital, allerdings erfassen und archivieren wir für Sie alle relevanten Daten. So können Sie können jederzeit über unser Online-Archiv auf Ihre Belege zugreifen. Selbstverständlich können Sie Ihre Finanzbuchhaltung gerne selbst führen. Hier bieten wir zur unkomplizierten, sicheren und schnellen Abwicklung und direkten Datenübernahme unsere zertifizierte Software DATEV Unternehmen online an.
Wir bieten das gesamte steuerliche und rechtliche Beratungs- und Gestaltungsgebiet an, mit dem Sie in Medizin und in Heilberufen in der Praxis konfrontiert werden. Dies umfasst ein weites Spektrum: Bewertung, Kauf, Gründung, Umwandlung, Übergabe. Aber auch Fragen zum Umsatz- und Gewerbesteuerrecht, speziell im Bereich Heilberufe.
Bevor Sie Ihre Entscheidungen treffen, durchleuchten wir zunächst die vorhandenen Alternativen und analysieren die aktuelle Situation. In der Folge zeigen wir Wege auf, wie Sie das volle Potenzial Ihrer Praxis nutzen können. Auf dieser Basis können Sie gestärkt die nächsten Schritte gehen.
Wir erstellen und prüfen Verträge von Gemeinschaftspraxen und Praxisgemeinschaften, und begleiten die Aufnahme und das Ausscheiden neuer Kolleginnen und Kollegen vor, ebenso wie den Verkauf Ihrer Praxis. Gemeinsam mit unserer Abteilung Recht bauen wir für Sie ein schlüssiges und Ihren Bedürfnissen entsprechendes Konzept aus steuerlicher Gestaltung und passenden Verträgen.
Steuerberaterin Ivonne Schmidt-Sauerbrei ist zertifizierte Fachberaterin für Ärzte und Heilberufe.
Für Bau- und Handwerksunternehmen sind wir Partner für alle steuerlichen Belange. So erstellen wir für Sie die Lohn- und Gehaltsbescheinigungen Ihrer Mitarbeiter unter Beachtung der jeweiligen gesetzlichen Vorgaben zum Baulohn und übernehmen die Abrechnungen mit der Urlaubskasse (ULAK), Winterbauumlage etc.
Wir übernehmen die laufende Finanzbuchhaltung und erstellen Jahresabschlüsse. Hier bieten wir ergänzend an, für Sie die Offene-Posten-Liste zu führen und, in Zusammenarbeit mit unserer Abteilung Recht, das Inkasso der Außenstände zu veranlassen.
Im Rahmen vor Bauprojekten ist eine exakte Dokumentation der Kernbereich einer richtigen und insbesondere vollständigen Rechnungsstellung. Wir unterstützen Sie gerne bei der Kostenstellenrechnung, als Grundlage für Nachkalkulationen. Zudem verwalten und strukturieren wir die Aufteilung der Erlöse auf Erlöskonto je Bauvorhaben.
Weiter erstellen und prüfen wir Ihre Werk-, Arbeits- und Gesellschaftsverträge und führen sich eventuell ergebende Rechtsstreitigkeiten.
Bei Finanzierungs- und Investitionsplanungen berät Sie Steuerberater Hauser als zertifizierter Rating-Advisor.
Wir begleiten Existenzgründer in die Selbstständigkeit. In der Vor-Gründungsphase fertigen wir zunächst Ihren Businessplan und unterstützen Sie bei der Budgetplanung. Die richtige Rechtsform Ihres künftigen Unternehmens ist ebenfalls unter rechtlichen und steuerlichen Gesichtspunkten zu beleuchten. Hinzu kommen die Beantragung eventuell erforderlicher Finanz- und Fördermittel (z.B. KfW-Darlehen), Gesellschaftsverträge, Arbeitsverträge und viele andere rechtliche und steuerliche Schritte. Hier stehen wir an Ihrer Seite.
Alle zentralen Dokumente, wie Heiratsurkunde, Testament, Vollmachten, Verträge und andere fassen wir sortiert und geordnet zusammen, sodass diese mit einem Griff verfügbar sind. Wir erstellen gemeinsam Ihren Notfallordner. Wenn nötig, haben Sie oder Ihre Angehörigen die wichtigsten Dokumente sofort zur Hand.
Nutzen Sie bereits die volle Bandbreite digitaler Möglichkeiten, im Hinblick auf Ihre Steuererklärung oder Buchhaltung? Wir beraten Sie gerne und haben innovative Lösungen aus dem Hause DATEV in petto. Ob digitaler Upload von Belegen oder das Bereitstellen von Gehältern per Smartphone App: Sie entscheiden sich persönlich für die beste Lösung.
Um Ihnen von Anfang an die beste Beratung bieten zu können, gibt es zu Beginn eine kurze Absprache. Die anschließende Beratung erhalten Sie dann als Mandant von uns.
Ein guter Steuerberater zeichnet sich durch fachliche Kompetenz, ehrliche Kommunikation und praxisnahe sowie individuelle Beratung aus. Diesen Anspruch an uns erheben wir seit der ersten Stunde und konnten dadurch zahlreiche Kunden erfolgreich beraten.
Diese Frage lässt sich nicht pauschal beantworten und ist von vielen Faktoren abhängig. Hier kommt es ganz auf die Mandanten und deren Anforderungen an. Gerne erstellen wir Ihnen vorab ein Angebot.
Da unser Ziel eine individuelle Beratung ist, bieten wir nach Vereinbarung auch Beratungstermine außerhalb unserer Geschäftszeiten an.
Bei Rückfragen oder Anfragen steht Ihnen HSP täglich von Montag bis Donnerstag von 08:00 - 19:00 Uhr und freitags von 08:00 - 17:00 Uhr zur Verfügung. Sie konnten uns nicht erreichen? Dann schreiben Sie uns doch eine E-Mail an: info@hsp-kanzlei.com
Scheitert eine Ehe, kann sich die Frage stellen, ob und gegebenenfalls wie Schwarzgeld oder die mit diesem Geld erworbenen Vermögensgegenstände in die Bewertung des Anfangs-
Ein Testamentsvollstrecker hat die Aufgabe, dem Willen des Erblassers nach dessen Tod Geltung zu verschaffen und dessen testamentarischen Anordnungen durchzusetzen. Daher ist die Auswahl der
Gem. § 2300 BGB kann ein Erbvertrag, der “nur Verfügungen von Todes wegen enthält”, aus der amtlichen Verwahrung herausverlangt werden. Wird der Erbvertrag jedoch beispielsweise
Hauser Schmidt-Sauerbrei & Dr. Pongratz
Partnerschaft mbB
Steuerberater Rechtsanwalt
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