Nachhaftung eines Gesellschafters nach Ausscheiden aus der Gesellschaft

Nachhaftung eines Gesellschafters nach Ausscheiden aus der Gesellschaft

Die Vorschrift des § 160 Abs. 1 HGB sieht vor, dass ein Gesellschafter, der aus einer OHG (GbR) ausscheidet, für sämtliche bis dahin begründeten Verbindlichkeiten der Gesellschaft haftet, wenn diese Verbindlichkeiten vor Ablauf von fünf Jahren nach dem Ausscheiden fällig werden.

Bezüglich dieser fünf-Jahres-Frist hat der Bundesgerichtshof (Urt. v. 24.09.2007 - II ZR 284/05) nun entschieden, dass der Ablauf dieser Frist bereits mit der positiven Kenntnis des Gesellschaftsgläubigers vom Ausscheiden des Gesellschafters beginnt, und nicht erst mit dem Zeitpunkt der Eintragung des Ausscheidens des Gesellschafters im Handelsregister.

Ausscheidenden Gesellschaftern ist daher dringend zu raten, den Austritt aus der Gesellschaft den Gesellschaftsgläubigern schnellstmöglich und später nachweisbar mitzuteilen.

Ähnliche Artikel aus dieser Kategorie

Verjährungsklauseln in Verkaufsprospekten für geschlossene Fonds

In seinem Urteil vom 29.09.2015 (Az.: II ZR 340/14) hatte der BGH darüber zu entscheiden, ob durch AGB-Klauseln in Verkaufsprospekten für geschlossene Immobilienfonds die Verjährungsfrist ...

Neues UWG beschlossen

Im Bundestag wurde am 05.11.2015 ein Gesetzesentwurf zur Änderung des UWG beschlossen. Mit dieser Änderung wurde eine systematische Klarstellung verfolgt. Die Vorgaben der EU-Richtlinie über ...

Cannabislegalisierung – Auswirkungen im Arbeitsrecht

Das Cannabisgesetz regelt in § 5 Abs. 2 das Verbot des öffentlichen Konsums von Cannabis in Schulen, auf Kinderspielplätzen, in Kinder- und Jugendeinrichtungen, in der ...

Showing Slide 1 of 4

Weitere Fragen zu diesem Thema?

Kontaktieren Sie uns! Wir stehen Ihnen täglich von Montag bis Donnerstag von 08:00 - 19:00 Uhr und Freitag von 08:00 - 17:00 Uhr zur Verfügung. Sie konnten uns nicht erreichen? Dann schreiben Sie uns doch eine E-Mail: info@hsp-kanzlei.com

Tel. +49 9321 91820

Kontakt

Domstraße 2

Telefon:  +49 931 32937390
Telefax:  +49 931 329373950

Öffnungszeiten:
Montag bis Donnerstag: 08:00 - 17:00 Uhr
Freitag: 08:00 - 14:00 Uhr

ConneKT 12

Telefon:  +49 9321 91820
Telefax:  +49 9321 918220

Öffnungszeiten:
Montag bis Donnerstag: 08:00 - 17:00 Uhr
Freitag: 08:00 - 14:00 Uhr

Marktplatz 7

Telefon:  +49 9341 846870
Telefax:  +49 9341 8468750

Öffnungszeiten:
Montag bis Donnerstag: 08:00 - 17:00 Uhr
Freitag: 08:00 - 14:00 Uhr