Nachhaftung eines Gesellschafters nach Ausscheiden aus der Gesellschaft

Nachhaftung eines Gesellschafters nach Ausscheiden aus der Gesellschaft

Die Vorschrift des § 160 Abs. 1 HGB sieht vor, dass ein Gesellschafter, der aus einer OHG (GbR) ausscheidet, für sämtliche bis dahin begründeten Verbindlichkeiten der Gesellschaft haftet, wenn diese Verbindlichkeiten vor Ablauf von fünf Jahren nach dem Ausscheiden fällig werden.

Bezüglich dieser fünf-Jahres-Frist hat der Bundesgerichtshof (Urt. v. 24.09.2007 - II ZR 284/05) nun entschieden, dass der Ablauf dieser Frist bereits mit der positiven Kenntnis des Gesellschaftsgläubigers vom Ausscheiden des Gesellschafters beginnt, und nicht erst mit dem Zeitpunkt der Eintragung des Ausscheidens des Gesellschafters im Handelsregister.

Ausscheidenden Gesellschaftern ist daher dringend zu raten, den Austritt aus der Gesellschaft den Gesellschaftsgläubigern schnellstmöglich und später nachweisbar mitzuteilen.

Ähnliche Artikel aus dieser Kategorie

Freiwillige unentgeltliche Zuwendungen im Unterhaltsrecht

Wenn Eheleute einander Unterhalt schulden, kommt es immer wieder zu Streit über die Höhe. Auschlaggebend ist das jeweilige Einkommen. Was hier zugerechnet werden kann und ...

Das notarielle Testament - Sicherheit für die Erben

Wer als Erbe den Tod eines geliebten Menschen verarbeiten muss, ist emotional schwer belastet. Zugleich kommt jedoch die Regelung der Beerdigung und aller weiteren rechtlichen ...

Schrottimmobilien - BGH schafft Klarheit

Der Europäische Gerichtshof hatte am 25.10.2005 Vorgaben zur Verwirklichung des europarechtlichen Verbraucherschutzes für die deutsche Rechtsprechung aufgestellt, mit deren Umsetzung war der XI. Zivilsenat des ...

Weitere Fragen zu diesem Thema?

Kontaktieren Sie uns! Wir stehen Ihnen täglich von Montag bis Donnerstag von 08:00 - 19:00 Uhr und Freitag von 08:00 - 17:00 Uhr zur Verfügung. Sie konnten uns nicht erreichen? Dann schreiben Sie uns doch eine E-Mail: info@hsp-kanzlei.com

Tel. +49 9321 91820

Kontakt

Domstraße 2

Phone: +49 931 32937390
Telefax: +49 931 329373950

Opening hours:
Monday to Thursday: 8 a.m. – 7 p.m.
Friday: 8 a.m. – 5 p.m.

ConneKT 12

Phone: +49 9321 91820
Telefax: +49 9321 918220

Opening hours:
Monday to Thursday: 8 a.m. – 7 p.m.
Friday: 8 a.m. – 5 p.m.

Marktplatz 7

Phone: +49 9341 846870
Telefax: +49 9341 8468750

Opening hours:
Monday to Thursday: 8 a.m. – 7 p.m.
Friday: 8 a.m. – 5 p.m.

Contact

Domstraße 2

Phone: +49 931 32937390
Telefax: +49 931 329373950

Opening hours:
Monday to Thursday: 8 a.m. – 7 p.m.
Friday: 8 a.m. – 5 p.m.

ConneKT 12

Phone: +49 9321 91820
Telefax: +49 9321 918220

Opening hours:
Monday to Thursday: 8 a.m. – 7 p.m.
Friday: 8 a.m. – 5 p.m.

Marktplatz 7

Phone: +49 9341 846870
Telefax: +49 9341 8468750

Opening hours:
Monday to Thursday: 8 a.m. – 7 p.m.
Friday: 8 a.m. – 5 p.m.