P & R - Geschädigte dürfen Auszahlungen behalten

P & R - Geschädigte dürfen Auszahlungen behalten

Am 26.01.2023 fasste der Bundesgerichtshof einen Beschluss in der Insolvenz des insolventen Frachtcontainer-Unternehmens P & R (IX ZR 17/22).

Wie der Bundesgerichtshof in einem Beschluss vom 26.01.2023 im Fall der seit 2018 laufenden Insolvenz des Frachtcontainerinvestmentanbieters „P & R“ im Kern entschied, kann sich derjenige, welcher jemanden darüber täuscht, dass eine Sache (im entschiedenen Fall Frachtcontainer) tatsächlich vorhanden ist und an ihn (die Investoren/Anleger) übereignet wurde, nicht darauf berufen kann, dass ihm (dem Investor/Anleger) bei tatsächlich nicht vorhandenen Containern mangels tatsächlich erlangter Eigentümerstellung, die Vermietung und die Rückübertragung der Sache (Frachtcontainer) unmöglich ist.

Der Getäuschte behält in diesem Fall vielmehr nach § 326 Abs. 2 BGB den Anspruch auf die vertraglich versprochene Gegenleistung. Somit ist klargestellt, dass zumindest der in diesem Fall getäuschte, nicht noch die Rückzahlung bereits erhaltener Zahlungen vom Täuscher fürchten muss.

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