Versand der Zinsbescheide im November - Zinssenkung für Steuernachzahlungen und -erstattungen

Versand der Zinsbescheide im November - Zinssenkung für Steuernachzahlungen und -erstattungen

Im November 2022 werden die bayerischen Finanzämter von Amts wegen rund zwei Millionen geänderte Zinsbescheide in allen offenen Fällen an die Betroffenen übermitteln.

„Das Bundesverfassungsgericht hatte mit Beschluss vom 8. Juli 2021 die Verfassungswidrigkeit des bundesgesetzlichen Zinssatzes von jährlich 6 % für Steuernachzahlungen und -erstattungen festgestellt. Der Bundesgesetzgeber hat daraufhin eine verfassungsgemäße Neuregelung der Verzinsung, rückwirkend ab 1. Januar 2019 mit nunmehr 1,8 % pro Jahr beschlossen.

Im November 2022 werden nun die bayerischen Finanzämter aufgrund dieser Gesetzesänderung von Amts wegen rund zwei Millionen geänderte Zinsbescheide in allen offenen Fällen an die betroffenen übermitteln. Hierfür ist somit kein Antrag erforderlich. Haben Steuerbürgerinnen und -bürger bereits einen Bescheid mit einer Steuererstattung und einer Zinsfestsetzung unter Anwendung der ursprünglichen 6 % jährlichem Zins erhalten, besteht insoweit in der Regel ein Vertrauensschutz und es ist keine teilweise Rückzahlung des Zinses notwendig. Nur wenn der Zins bislang noch nicht festgesetzt wurde, erfolgt dies nun mit dem neuen Zinssatz von 1,8 %.“

Quelle: Pressemitteilung des Bayerischen Landesamts für Steuern vom 03.11.2022

Ähnliche Artikel aus dieser Kategorie

Folgen des Wegfalls eines vom Erblasser benannten Testamentsvollstreckers

Ein Testamentsvollstrecker hat die Aufgabe, dem Willen des Erblassers nach dessen Tod Geltung zu verschaffen und dessen testamentarischen Anordnungen durchzusetzen. Daher ist die Auswahl der …

Mandantenrundschreiben Umsatzsteuersenkung zum 1. Juli 2020 Mandantenrundschreiben Umsatzsteuersenkung

Umsatzsteuersenkung zum 1. Juli – erste Informationen und ChecklisteDie Regierungskoalition hat im Rahmen ihres Konjunktur- und Krisenbewältigungspakets den Umsatzsteuersatz vom 01.07.2020 bis 31.12.2020 von 19 …

Mandanteninformation zum Corona Konjunkturpaket

Corona-Konjunkturpaket Liebe Mandanten, sicherlich haben Sie es bereits aus den Nachrichten erfahren. Die Bundesregierung hat sich vorgestern Nacht auf ein Corona-Konjunkturpaket verständigt. Die große Koalition …

Weitere Fragen zu diesem Thema?

Kontaktieren Sie uns! Wir stehen Ihnen täglich von Montag bis Donnerstag von 08:00 - 19:00 Uhr und Freitag von 08:00 - 17:00 Uhr zur Verfügung. Sie konnten uns nicht erreichen? Dann schreiben Sie uns doch eine E-Mail: info@hsp-kanzlei.com

Tel. +49 9321 91820

Kontakt

Domstraße 2

Telefon:  +49 931 32937390
Telefax:  +49 931 329373950

Öffnungszeiten:
Montag bis Donnerstag: 08:00 - 19:00 Uhr
Freitag: 08:00 - 17:00 Uhr

ConneKT 12

Telefon:  +49 9321 91820
Telefax:  +49 9321 918220

Öffnungszeiten:
Montag bis Donnerstag: 08:00 - 19:00 Uhr
Freitag: 08:00 - 17:00 Uhr

Marktplatz 7

Telefon:  +49 9341 846870
Telefax:  +49 9341 8468750

Öffnungszeiten:
Montag bis Donnerstag: 08:00 - 19:00 Uhr
Freitag: 08:00 - 17:00 Uhr