Ombudsleute

Ombudsleute

Hier finden Sie Informationen zu Ombudsfrauen & -männern, aufgeteilt nach Zuständigkeit.

Zuständig fürVerbindlichVerfahrensdauerca. Zahl der BeschwerdenKontakt
Schlichtung des Deutschen Sparkassen- und GiroverbandsPrivat- und Geschäftskunden der bayerischen Sparkassen, Landesbank Berlin, Berliner Sparkasse, Hamburger Sparkasse, Sparkasse Bremen, Sparkasse Bremerhavennein6 Wochen400www.sparkasse.de
Tel: 030/20 22 51 51 0
Ombudsmann genossenschaftl. BankenPrivat- und Gewerbekundennein3 Monate1.900www.bvr.de
Schlichtung der LandesbausparkassenPrivatkunden<5.000 €--www.lbs.de Tel.: 0800/58 91 25 0
Ombusleute priv. Bauspark.Privatkunden<5.000 €6 Monate502www.bausparkassen.de
Ombudsmann Bankenverb.Privatkunden<5.000 €6 Monate6.500www.bankenombudsmann.de Tel.030/16 63 31 66
Ombudsfrau Geschl. FondsPrivate und institutionelle Anleger<5.000 €k.A.134www.ombudsstelle-gfonds.de Tel.: 030/25 76 16 90
Ombudsmann Private Kranken- und PflegeversicherungAlle privaten Krankenversicherungen: Vollschutz, Zusatzversicherungen, Auslandskrankenversicherung etc.nein3 Monate6.000www.bafin.de Tel: 01802/55 04 44
Ombudsmann für VersicherungenAlle Sach- und Lebensversicherungen von Privatkunden bis max. 100.000 €10.000 €4 Monate18.300www.versicherungsombudsmann.de Tel: 0800/36 96 00 0
Staatliche StellenZuständig fürVerbindlichVerfahrensdauerca. Zahl der BeschwerdenKontakt
Bundesanstalt für FinanzdienstleistungsaufsichtBeschwerden jeglicher Art aus der Versicherungs- und Finanzbrancheneink. A.Finanzen 5.900 Versicherungen 13.300www.bafin.de Tel. : 0228/ 29 97 02 99
Öffentl. Rechtsauskunft- und Vergleichsstelle HamburgBeschwerden jeglicher Art aus ganz Deutschlandbei Einigung k. A.2.000www.hamburg.de/oera Tel.: 040/428-43-3071/3072

Ähnliche Artikel aus dieser Kategorie

Schmerzensgeld bei unzulässiger Überwachung durch Detektiv

Ein Arbeitgeber hatte eine Arbeitnehmerin, die als Sekretärin der Geschäftsleitung bei ihm tätig war, wegen sehr häufiger Kurzerkrankungen von einer von ihm beauftragen Detektei beobachten ...

Rechtsprechungsänderung zu Bearbeitungsgebühren bei Verbraucherkrediten

Der BGH hat mit zwei Urteilen (Az.: XI ZR 405/12 und XI ZR 170/13) eine Rechtsprechungsänderung herbeigeführt und entschieden, dass Bearbeitungsgebühren bei Kreditverträgen unzulässig sind, ...

Mitgliederversammlung im Verein – ohne Satzungsänderung in hybrider Form möglich

Durch Neufassung des § 32 Abs. 2 BGB ermöglicht der Bundesgesetzgeber Vereinsvorständen mit Wirkung ab dem 21.03.2023, im Rahmen der Einberufung der Mitgliederversammlung explizit vorzusehen, ...

Weitere Fragen zu diesem Thema?

Kontaktieren Sie uns! Wir stehen Ihnen täglich von Montag bis Donnerstag von 08:00 - 19:00 Uhr und Freitag von 08:00 - 17:00 Uhr zur Verfügung. Sie konnten uns nicht erreichen? Dann schreiben Sie uns doch eine E-Mail: info@hsp-kanzlei.com

Tel. +49 9321 91820

Kontakt

Domstraße 2

Telefon:  +49 931 32937390
Telefax:  +49 931 329373950

Öffnungszeiten:
Montag bis Donnerstag: 08:00 - 19:00 Uhr
Freitag: 08:00 - 17:00 Uhr

ConneKT 12

Telefon:  +49 9321 91820
Telefax:  +49 9321 918220

Öffnungszeiten:
Montag bis Donnerstag: 08:00 - 19:00 Uhr
Freitag: 08:00 - 17:00 Uhr

Marktplatz 7

Telefon:  +49 9341 846870
Telefax:  +49 9341 8468750

Öffnungszeiten:
Montag bis Donnerstag: 08:00 - 19:00 Uhr
Freitag: 08:00 - 17:00 Uhr