Ein adoptiertes Kind kann mehrfach erben

Ein adoptiertes Kind kann mehrfach erben

Das OLG Frankfurt entschied durch Beschluss vom 15.12.2021 (Az. 21 W 170/21) zum Umfang des Erbrechts eines adoptierten Kindes.

Wird ein Kind von Verwandten zweiten Grades adoptiert und versterben sowohl die leiblichen Eltern als auch die Adoptiveltern, lässt § 1756 Abs. 1 Satz 1 BGB das Eintrittsrecht des Adoptivkindes in den Stamm der vorverstorbenen leiblichen Eltern fortbestehen, so dass das Kind neben dem gesetzlichen Erbteil der leiblichen Eltern zugleich auch den gesetzlichen Erbteil der Adoptiveltern beanspruchen kann.

Ähnliche Artikel aus dieser Kategorie

Mietkostenbeteiligung auch nach Trennung

Das Oberlandesgericht Bremen hat mit Beschluss vom 17.02.1016 (Az. 4 WF 184/15) entschieden, dass auch nach der Trennung der Eheleute die Miete für die einst ...

Keine Anfechtung der Erbschaftsausschlagung

Irrt sich der eine Erbschaft Ausschlagende bei Abgabe seiner Erklärung über die an seiner Stelle in die Erbfolge eintretende Person, ist dies nur ein Irrtum ...

Herausgabe eines Ehe- und Erbvertrags

Gem. § 2300 BGB kann ein Erbvertrag, der “nur Verfügungen von Todes wegen enthält”, aus der amtlichen Verwahrung herausverlangt werden. Wird der Erbvertrag jedoch beispielsweise ...

Weitere Fragen zu diesem Thema?

Kontaktieren Sie uns! Wir stehen Ihnen täglich von Montag bis Donnerstag von 08:00 - 19:00 Uhr und Freitag von 08:00 - 17:00 Uhr zur Verfügung. Sie konnten uns nicht erreichen? Dann schreiben Sie uns doch eine E-Mail: info@hsp-kanzlei.com

Tel. +49 9321 91820

Kontakt

Domstraße 2

Telefon:  +49 931 32937390
Telefax:  +49 931 329373950

Öffnungszeiten:
Montag bis Donnerstag: 08:00 - 17:00 Uhr
Freitag: 08:00 - 14:00 Uhr

ConneKT 12

Telefon:  +49 9321 91820
Telefax:  +49 9321 918220

Öffnungszeiten:
Montag bis Donnerstag: 08:00 - 17:00 Uhr
Freitag: 08:00 - 14:00 Uhr

Marktplatz 7

Telefon:  +49 9341 846870
Telefax:  +49 9341 8468750

Öffnungszeiten:
Montag bis Donnerstag: 08:00 - 17:00 Uhr
Freitag: 08:00 - 14:00 Uhr