Mitteilung der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern vom 28.11.2018:
„Auf ihrer Herbsttagung in Garmisch hat die Landessynode beschlossen, auf das so genannte „Besondere Kirchgeld in glaubensverschiedenen Ehen“ zu verzichten. Das Besondere Kirchgeld hat nichts zu tun mit dem allgemeinen Kirchgeld, das Kirchengemeinden für ihre ortskirchlichen Zwecke erheben. Es ist eine an die Landeskirche zu entrichtende Kirchensteuer. Sie betrifft Kirchenmitglieder, die über kein eigenes Einkommen verfügen und mit einem Ehepartner verheiratet sind, der keiner umlageerhebenden Kirche, Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaft angehört (sog. „glaubensverschiedene Ehe“), und auf ihren Antrag gemeinsam zur Einkommensteuer veranlagt werden.

Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite der ELKB https://www.kirche-und-geld.de/besonderes-kirchgeld-abgeschafft.php