Bis 31. Januar 2023 läuft die Frist zur Einreichung der “Grundsteuerfeststellungserklärungen”. Viele haben die Erklärungen bereits abgegeben. Für diese versenden die Finanzämter aktuell die ersten Bescheide. In Bundesländern, in denen ein Grundsteuerwert ermittelt wird, stellen die Finanzämter einen sogenannten “Grundsteuerwertbescheid” aus. Dazu berechnen sie anhand einer gesetzlich festgeschriebenen Steuermesszahl den Grundsteuermessbetrag und stellen einen Grundsteuermessbescheid aus. Mit dem Grundsteuermessbetrag werden dann ab 2025 die neuen Grundsteuern errechnet. Diese wird mit dem Bescheid den Eigentümern bekannt gegeben.
Achtung: Bei dem Grundsteuerwertbescheid handelt es sich um einen Grundlagenbescheid. D.h. er ist für den Grundsteuermessbescheid und dieser für den Grundsteuerbescheid absolut bindend. Aber die Grundlagenbescheide haben vollkommen unterschiedliche Bezeichnungen (neben Grundsteuerwertbescheid z.B. auch Bescheid über die Grundsteueräquivalenzbeträge o.ä.). Hintergrund ist, dass in den einzelnen Bundesländern unterschiedliche Grundsteuermodelle gelten. Gegen den Bescheid - gleich wie er heißt - kann nur binnen eines Monats Einspruch eingelegt werden. Erfolgt dieser Einspruch nicht, gilt der Bescheid, auch wenn er falsch ist.
Jegliche Fehler im Grundlagenbescheid können später nicht mehr angegriffen werden. Darum sollte jeder genau prüfen, ob die Angaben und Berechnungen der Finanzämter im Grundlagenbescheid richtig sind. Hat das Finanzamt die Angaben aus der Feststellungserklärung falsch oder unvollständig übernommen, sollte unbedingt fristgerecht Einspruch eingelegt werden.