Zum 01.04.2010 wurde eine wesentliche Regelung des Verbraucherschutzes im Zusammenhang mit Wirtschaftsauskunfteien umgesetzt. Verbraucher erhalten nun jährlich kostenlos eine schriftliche Auskunft über alle zur Person gespeicherten Informationen. So erhalten Verbraucher die Mäglichkeit gegenüber den großen Wirtschaftsauskunfteien wie Schufa, Bürgel, Arvato oder Creditreform das Recht, zu erfahren, was dort vorliegt. Von besonderem Interesse ist dies für den Fall, dass Kredite beantragt werden sollen oder gar, dass Verträge oder Kredite abgelehnt werden.
Die Auskunft ist nach § 34 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) kostenfrei und kann bei den Auskunfteien per Brief oder auch online angefordert werden (siehe unten).
Alternativ ergibt sich zudem die Möglichkeit, eine reguläre „Bonitätsauskunft” anzufordern. Diese kostet seit dem 01.04.2010 18,50 EUR für Verbraucher. Diese erweiterte Bonitätsauskunft ist zur Vorlage bei Geschäftspartnern (z. B. im Geschäftsverkehr oder im Vorfeld von Kreditanfragen) nutzbar. Diesbezüglich hat die gesetzliche Reform seit 01.04.2010 eine Erhöhung der Kosten für die Verbraucher (ca. 10,00 EUR) nach sich gezogen.
Insgesamt jedoch ist es für einen Verbraucher empfehlenswert und sinnvoll, sich regelmäßig Auskunft über seine Bonität zu holen um gegenüber der Schufa und anderen Auskunfteien Falschinformationen zu berichtigen.
Mit den unten aufgeführten Internet-Links zu den jeweiligen Auskunfteien können Sie die dort jeweils gestellten Voraussetzungen und Formalien erfassen und eine Anfrage nach § 34 BDSG unmittelbar absenden.
- Schufa:www.meineschufa.de
- Bürgel:www.buergel.de
- Arvato:www.arvato-infoscore.de
- Creditreform:www.ceg-plus.de