P & R - Geschädigte dürfen Auszahlungen behalten

P & R - Geschädigte dürfen Auszahlungen behalten

Am 26.01.2023 fasste der Bundesgerichtshof einen Beschluss in der Insolvenz des insolventen Frachtcontainer-Unternehmens P & R (IX ZR 17/22).

Wie der Bundesgerichtshof in einem Beschluss vom 26.01.2023 im Fall der seit 2018 laufenden Insolvenz des Frachtcontainerinvestmentanbieters „P & R“ im Kern entschied, kann sich derjenige, welcher jemanden darüber täuscht, dass eine Sache (im entschiedenen Fall Frachtcontainer) tatsächlich vorhanden ist und an ihn (die Investoren/Anleger) übereignet wurde, nicht darauf berufen kann, dass ihm (dem Investor/Anleger) bei tatsächlich nicht vorhandenen Containern mangels tatsächlich erlangter Eigentümerstellung, die Vermietung und die Rückübertragung der Sache (Frachtcontainer) unmöglich ist.

Der Getäuschte behält in diesem Fall vielmehr nach § 326 Abs. 2 BGB den Anspruch auf die vertraglich versprochene Gegenleistung. Somit ist klargestellt, dass zumindest der in diesem Fall getäuschte, nicht noch die Rückzahlung bereits erhaltener Zahlungen vom Täuscher fürchten muss.

Ähnliche Artikel aus dieser Kategorie

Nießbrauchsrecht bei Zwangsversteigerung

Immobilien können durch Eintragung im Grundbuch belastet werden. In Abteilung III des Grundbuchs sind z.B. Grundschulden und Hypotheken eingetragen. Abteilung II erfasst Nutzungs- und Nießbrauchsrechte; ...

Verwirkung von Unterhaltsansprüchen

Auch durch ein Urteil festgeschriebener Ehegatten- oder Kindesunterhaltsanspruch, kann wieder erlöschen, indem er „verwirkt“ wird. Am 31.08.2006, entschied das Oberlandesgericht Frankfurt (5 WF 233/05), zur ...

Neues zur Prozesskostenhilfe für Insolvenzverwalter

In Insolvenzverfahren, ist es die Pflicht der Insolvenzverwalter anfechtbare Handlungen zu ermitteln und die Masse durch Insolvenzanfechtungen anzureichern. Da die Anfechtungsschuldner oftmals die angefochtenen Beträge ...

Weitere Fragen zu diesem Thema?

Kontaktieren Sie uns! Wir stehen Ihnen täglich von Montag bis Donnerstag von 08:00 - 19:00 Uhr und Freitag von 08:00 - 17:00 Uhr zur Verfügung. Sie konnten uns nicht erreichen? Dann schreiben Sie uns doch eine E-Mail: info@hsp-kanzlei.com

Tel. +49 9321 91820

Kontakt

Domstraße 2

Telefon:  +49 931 32937390
Telefax:  +49 931 329373950

Öffnungszeiten:
Montag bis Donnerstag: 08:00 - 17:00 Uhr
Freitag: 08:00 - 14:00 Uhr

ConneKT 12

Telefon:  +49 9321 91820
Telefax:  +49 9321 918220

Öffnungszeiten:
Montag bis Donnerstag: 08:00 - 17:00 Uhr
Freitag: 08:00 - 14:00 Uhr

Marktplatz 7

Telefon:  +49 9341 846870
Telefax:  +49 9341 8468750

Öffnungszeiten:
Montag bis Donnerstag: 08:00 - 17:00 Uhr
Freitag: 08:00 - 14:00 Uhr