Abfindungsanspruch bei Eigenkündigung durch Arbeitnehmer

Abfindungsanspruch bei Eigenkündigung durch Arbeitnehmer

Kündigt der Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis aufgrund Verschulden des Arbeitgebers fristlos (z. B. wegen erheblicher Lohnrückstände) und ist auf das Arbeitsverhältnis das Kündigungsschutzgesetz anwendbar, so kann der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber im Wege des Schadensersatzes nach § 628 Abs. 2 BGB neben dem Verdienstausfall für den Zeitraum der fiktiven Kündigungsfrist zusätzlich eine Abfindung wegen Verlusts des Bestandschutzes fordern.

Das Bundesarbeitsgericht (BAG, Urt. v. 26.07.2007 - 8 AZR 796/06) hat hierzu nunmehr entschieden, dass ein solcher Abfindungsanspruch jedoch voraussetzt, dass der Arbeitgeber nicht berechtigt gewesen sein darf, selbst wirksam das Arbeitsverhältnis zu kündigen. Maßgeblich für das Bestehen des Abfindungsanspruchs ist daher immer eine Betrachtung des Einzelfalls im Hinblick darauf, ob eine wirksame Arbeitgeberkündigung möglich gewesen wäre. Ist dies der Fall, dann scheidet ein Abfindungsanspruch aus.

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