Kündigungsrecht des Insolvenzverwalters aus § 113 InsO

Kündigungsrecht des Insolvenzverwalters aus § 113 InsO

In seiner Entscheidung vom 22.09.2005 stellt das Bundesarbeitsgericht klar, dass ein Insolvenzverwalter den Arbeitnehmern des insolventen Betriebs auch dann gemäß § 113 InsO mit einer Frist von drei Monaten kündigen kann, wenn in dem Unternehmen betriebsbedingte Kündigungen durch Betriebsvereinbarung ausgeschlossen sind. § 113 InsO verdrängt damit die Unkündbarkeitsklauseln in Betriebsvereinbarungen. Dies soll selbst dann gelten, wenn der betroffene Betrieb durch Abspaltung entstanden ist. § 323 Abs. 1 Umwandlungsgesetz sieht insoweit zwar ein befristetes Verschlechterungsverbot vor, dies steht aber der Wirksamkeit einer Kündigung nach § 113 InsO nicht entgegen.

Ähnliche Artikel aus dieser Kategorie

Darlegungs- und Beweislast bei Ersatz nach § 64 GmbHG

Trotz Insolvenz: Geschäftsführer - nicht der Insolvenzverwalter - muss im Rahmen des § 64 GmbHG wegen sekundärer Beweislast darlegen, dass Vermögen der Gesellschaft nicht überschuldet …

Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts - ab 1.1.2024 alles neu durch das MoPeG

Das Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) tritt am 1.1.2024 in Kraft. Es enthält eine Vielzahl von Regelungen. Insbesondere die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (kurz GbR) …

Pfändbarkeit der 300 € Energiepreispauschale

Die Energiepreispauschale soll nach Willen der Bundesregierung allen einkommensteuerpflichtigen Erwerbstätigen eine Entlastung bieten, indem einmalig eine Pauschale von 300,00 EUR ausgezahlt wird. Diese Auszahlung erfolgte …

Weitere Fragen zu diesem Thema?

Kontaktieren Sie uns! Wir stehen Ihnen täglich von Montag bis Donnerstag von 08:00 - 19:00 Uhr und Freitag von 08:00 - 17:00 Uhr zur Verfügung. Sie konnten uns nicht erreichen? Dann schreiben Sie uns doch eine E-Mail: info@hsp-kanzlei.com

Tel. +49 9321 91820

Kontakt

Domstraße 2

Telefon:  +49 931 32937390
Telefax:  +49 931 329373950

Öffnungszeiten:
Montag bis Donnerstag: 08:00 - 19:00 Uhr
Freitag: 08:00 - 17:00 Uhr

ConneKT 12

Telefon:  +49 9321 91820
Telefax:  +49 9321 918220

Öffnungszeiten:
Montag bis Donnerstag: 08:00 - 19:00 Uhr
Freitag: 08:00 - 17:00 Uhr

Marktplatz 7

Telefon:  +49 9341 846870
Telefax:  +49 9341 8468750

Öffnungszeiten:
Montag bis Donnerstag: 08:00 - 19:00 Uhr
Freitag: 08:00 - 17:00 Uhr