Kündigungsrecht des Insolvenzverwalters aus § 113 InsO

Kündigungsrecht des Insolvenzverwalters aus § 113 InsO

In seiner Entscheidung vom 22.09.2005 stellt das Bundesarbeitsgericht klar, dass ein Insolvenzverwalter den Arbeitnehmern des insolventen Betriebs auch dann gemäß § 113 InsO mit einer Frist von drei Monaten kündigen kann, wenn in dem Unternehmen betriebsbedingte Kündigungen durch Betriebsvereinbarung ausgeschlossen sind. § 113 InsO verdrängt damit die Unkündbarkeitsklauseln in Betriebsvereinbarungen. Dies soll selbst dann gelten, wenn der betroffene Betrieb durch Abspaltung entstanden ist. § 323 Abs. 1 Umwandlungsgesetz sieht insoweit zwar ein befristetes Verschlechterungsverbot vor, dies steht aber der Wirksamkeit einer Kündigung nach § 113 InsO nicht entgegen.

Ähnliche Artikel aus dieser Kategorie

Kündigungsrecht der Bausparkassen

Der BGH hat mit seinem Urteil vom 21.02.2017 (Az.: XI ZR 185/16 und XI ZR 271/16) entschieden, dass Bausparkassen das Recht dazu haben, Bausparverträge zehn …

Scheidung vor Ablauf des Trennungsjahrs

Voraussetzung für eine Scheidung der Ehe ist deren Scheitern, § 1565 Abs. 1 Satz 1 BGB. Ein Scheitern der Ehe liegt vor, wenn die Lebensgemeinschaft …

Vier Bewerbungen im Jahr genügen für Restschuldbefreiung nicht

Ein nur halbtags arbeitender Insolvenzschuldner steht einem erfolglosen Selbstständigem und einem arbeitslosen Insolvenzschuldner insofern gleich, als sich alle um eine ihnen zumutbare Vollzeitbeschäftigung bemühen müssen. …

Weitere Fragen zu diesem Thema?

Kontaktieren Sie uns! Wir stehen Ihnen täglich von Montag bis Donnerstag von 08:00 - 19:00 Uhr und Freitag von 08:00 - 17:00 Uhr zur Verfügung. Sie konnten uns nicht erreichen? Dann schreiben Sie uns doch eine E-Mail: info@hsp-kanzlei.com

Tel. +49 9321 91820

Kontakt

Domstraße 2

Telefon:  +49 931 32937390
Telefax:  +49 931 329373950

Öffnungszeiten:
Montag bis Donnerstag: 08:00 - 19:00 Uhr
Freitag: 08:00 - 17:00 Uhr

ConneKT 12

Telefon:  +49 9321 91820
Telefax:  +49 9321 918220

Öffnungszeiten:
Montag bis Donnerstag: 08:00 - 19:00 Uhr
Freitag: 08:00 - 17:00 Uhr

Marktplatz 7

Telefon:  +49 9341 846870
Telefax:  +49 9341 8468750

Öffnungszeiten:
Montag bis Donnerstag: 08:00 - 19:00 Uhr
Freitag: 08:00 - 17:00 Uhr