Insolvenzfestigkeit von Lastschrifteinzügen

Insolvenzfestigkeit von Lastschrifteinzügen

Der IX. Zivilsenat und der XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs haben in zwei Urteilen (Az.: IX ZR 37/09 und XI ZR 236/07) einheitliche Grundsätze zur Insolvenzfestigkeit der Einziehungsermächtigungslastschrift entwickelt und damit die bisher bestehenden Differenzen in der Rechtsprechung beigelegt.

Der XI. Zivilsenat hat entschieden, dass es der Kreditwirtschaft nunmehr freisteht, durch eine dem europaeinheitlichen SEPA-Lastschriftverfahren nachgebildete Ausgestaltung ihrer allgemeinen Geschäftsbedingungen, künftig die Insolvenzfestigkeit aller mittels Einzugsermächtigungslastschrift bewirkten Zahlungen herbeizuführen. Bis dies geschehen ist, kommt unter bestimmten Umständen eine konkludente Genehmigung der Lastschrift durch den Schuldner in Betracht, welche diese insolvenzfest macht.

Das Recht des Zahlers gemäß § 675 BGB, binnen acht Wochen nach der Belastungsbuchung von seiner Bank Erstattungen des Zahlbetrages verlangen zu können, fällt nicht in die Insolvenzmasse, so dass der (vorläufige) Insolvenzverwalter insoweit keine Verfügungsbefugnis erlangt. Bei regelmäßig wiederkehrenden Zahlungen, beispielsweise aus Dauerschuldverhältnissen, kann je nach den Umständen des Einzelfalles eine konkludente Genehmigung in Betracht kommen, wenn der Schuldner dem Einzug nach Ablauf einer angemessenen Prüffrist nicht widerspricht und er einen früheren Einzug bereits genehmigt hatte (durch fehlenden Widerspruch).

Der IX. Zivilsenat hat entschieden, dass die Lastschriften, die nur das pfändungsfreie Schonvermögen betreffen, allein vom Schuldner genehmigt werden können. Soweit die Summe der Buchungen aus Lastschriften und Barabhebungen sowie Überweisungen den pfändungsfreien Betrag („Schonvermögen”) nicht übersteigt, darf der Verwalter den Lastschriften nicht widersprechen. Auch wenn der Freibetrag überschritten ist, ist ein schematischer Widerspruch unzulässig. Der Verwalter muss dem Schuldner Gelegenheit geben zu entscheiden, welche Lastschriften aus den „Schonvermögen” bedient sein sollen.

Ähnliche Artikel aus dieser Kategorie

Mobbing - Schadensersatzansprüche oftmals nicht verfallen!

In vielen Arbeitsverträgen finden sich so genannte Ausschlussfristen, welche besagen, dass Ansprüche dann erlöschen, wenn diese nicht innerhalb bestimmter Fristen geltend gemacht werden. Diese Ausschlussfristen ...

Neuer Partner: Nach 18 Monaten kein Unterhalt

Am 01.03.2004 entschied der V. Familiensenat des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts (Az.: 15 UF 197/03) zur Frage der Verwirkung des Geschiedenenunterhalts bei eheähnlichem Zusammenleben mit einem Neuen ...

Vier Bewerbungen im Jahr genügen für Restschuldbefreiung nicht

Ein nur halbtags arbeitender Insolvenzschuldner steht einem erfolglosen Selbstständigem und einem arbeitslosen Insolvenzschuldner insofern gleich, als sich alle um eine ihnen zumutbare Vollzeitbeschäftigung bemühen müssen. ...

Weitere Fragen zu diesem Thema?

Kontaktieren Sie uns! Wir stehen Ihnen täglich von Montag bis Donnerstag von 08:00 - 19:00 Uhr und Freitag von 08:00 - 17:00 Uhr zur Verfügung. Sie konnten uns nicht erreichen? Dann schreiben Sie uns doch eine E-Mail: info@hsp-kanzlei.com

Tel. +49 9321 91820

Kontakt

Domstraße 2

Phone: +49 931 32937390
Telefax: +49 931 329373950

Opening hours:
Monday to Thursday: 8 a.m. – 7 p.m.
Friday: 8 a.m. – 5 p.m.

ConneKT 12

Phone: +49 9321 91820
Telefax: +49 9321 918220

Opening hours:
Monday to Thursday: 8 a.m. – 7 p.m.
Friday: 8 a.m. – 5 p.m.

Marktplatz 7

Phone: +49 9341 846870
Telefax: +49 9341 8468750

Opening hours:
Monday to Thursday: 8 a.m. – 7 p.m.
Friday: 8 a.m. – 5 p.m.

Contact

Domstraße 2

Phone: +49 931 32937390
Telefax: +49 931 329373950

Opening hours:
Monday to Thursday: 8 a.m. – 7 p.m.
Friday: 8 a.m. – 5 p.m.

ConneKT 12

Phone: +49 9321 91820
Telefax: +49 9321 918220

Opening hours:
Monday to Thursday: 8 a.m. – 7 p.m.
Friday: 8 a.m. – 5 p.m.

Marktplatz 7

Phone: +49 9341 846870
Telefax: +49 9341 8468750

Opening hours:
Monday to Thursday: 8 a.m. – 7 p.m.
Friday: 8 a.m. – 5 p.m.