Direktversicherungen in der Insolvenz des Arbeitgebers

Direktversicherungen in der Insolvenz des Arbeitgebers

Das Bundesarbeitsgericht (Beschl. v. 22.05.2007 - 3 AZR 334/06) hatte jüngst einen Fall zu beurteilen, in dem ein Arbeitnehmer, für den vom mittlerweile insolventen Arbeitgeber im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung eine Direktversicherung abgeschlossen worden war, während des Insolvenzverfahrens aus dem Arbeitsverhältnis ausschied.

Diese Direktversicherung soll nach den Bedingungen des Versicherungsvertrags unwiderruflich werden, wenn die Voraussetzungen der Unverfallbarkeit nach dem Betriebsrentengesetz (BetrAVG) vorliegen. Eine solche Unverfallbarkeit liegt i.d.R. dann vor, wenn das Arbeitsverhältnis nach Vollendung des 30. Lebensjahres des Arbeitnehmers endet und mindestens fünf Jahre bestanden hat (§ 1b BetrAVG). Dies war beim Ausscheiden des Arbeitnehmers nicht der Fall. Zwischen dem Insolvenzverwalter und dem ausgeschiedenem Arbeitnehmer kam es daher zum Streit darüber, wem die Rechte aus der Versicherung zustehen.

Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs gilt der Vorbehalt des Widerrufes in derartigen Fällen nicht bei .insolvenzbedingtem Ausscheiden. (Urteile vom 8. Juni 2005 - IV ZR 30/04 - und vom 3. Mai 2006 - IV ZR 134/05 -; ebenso Hinweisbeschluss vom 22. September 2005 - IX ZR 85/04 -). Folge dieser Auffassung ist, dass in der Insolvenz ein Aussonderungsrecht zugunsten des Arbeitnehmers besteht; der Arbeitnehmer kann hiernach in aller Regel die Übertragung der Direktversicherung auf sich verlangen.

Der Dritte Senat des Bundesarbeitsgerichts will nun von den o. g. Entscheidungen des Bundesgerichtshofs abweichen. Er hat dem Gemeinsamen Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes deshalb folgende Rechtsfrage vorgelegt:

Gilt bei einem eingeschränkt unwiderruflichen Bezugsrecht aus einer Direktversicherung zur betrieblichen Altersversorgung ein in den Versicherungsvertrag aufgenommener Vorbehalt des Widerrufs für die Zeit bis zum Erreichen der gesetzlichen Unverfallbarkeit auch “für den Fall einer insolvenzbedingten Beendigung des Arbeitsverhältnisses zum Versicherungsnehmer”?

Sollte der Gemeinsame Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes die Auffassung des Bundesarbeitsgerichts teilen, dann wären entsprechende Direktversicherungen künftig vom Insolvenzverwalter nur noch bei Unverfallbarkeit des Betriebsrentenanspruchs freizugeben.

Ähnliche Artikel aus dieser Kategorie

Bedenkzeit vor Unterschrift bei Aufhebungsverträgen

Der Aufhebungsvertrag gilt als sicheres Mittel zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses, ohne eine Kündigung auszusprechen. Regelmäßig erfolgt dabei ein Ausgleich der wechselseitigen Interessen, was bei vorangegangenen ...

Neues UWG beschlossen

Im Bundestag wurde am 05.11.2015 ein Gesetzesentwurf zur Änderung des UWG beschlossen. Mit dieser Änderung wurde eine systematische Klarstellung verfolgt. Die Vorgaben der EU-Richtlinie über ...

Ab 01.01.2023: Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung - der neue “gelbe Schein”

Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung in der Ihnen bekannten Form hat bald ausgedient. Der „gelbe Schein“ wird durch die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) abgelöst. Seit 2022 können Arztpraxen die ...

Weitere Fragen zu diesem Thema?

Kontaktieren Sie uns! Wir stehen Ihnen täglich von Montag bis Donnerstag von 08:00 - 19:00 Uhr und Freitag von 08:00 - 17:00 Uhr zur Verfügung. Sie konnten uns nicht erreichen? Dann schreiben Sie uns doch eine E-Mail: info@hsp-kanzlei.com

Tel. +49 9321 91820

Kontakt

Domstraße 2

Phone: +49 931 32937390
Telefax: +49 931 329373950

Opening hours:
Monday to Thursday: 8 a.m. – 7 p.m.
Friday: 8 a.m. – 5 p.m.

ConneKT 12

Phone: +49 9321 91820
Telefax: +49 9321 918220

Opening hours:
Monday to Thursday: 8 a.m. – 7 p.m.
Friday: 8 a.m. – 5 p.m.

Marktplatz 7

Phone: +49 9341 846870
Telefax: +49 9341 8468750

Opening hours:
Monday to Thursday: 8 a.m. – 7 p.m.
Friday: 8 a.m. – 5 p.m.

Contact

Domstraße 2

Phone: +49 931 32937390
Telefax: +49 931 329373950

Opening hours:
Monday to Thursday: 8 a.m. – 7 p.m.
Friday: 8 a.m. – 5 p.m.

ConneKT 12

Phone: +49 9321 91820
Telefax: +49 9321 918220

Opening hours:
Monday to Thursday: 8 a.m. – 7 p.m.
Friday: 8 a.m. – 5 p.m.

Marktplatz 7

Phone: +49 9341 846870
Telefax: +49 9341 8468750

Opening hours:
Monday to Thursday: 8 a.m. – 7 p.m.
Friday: 8 a.m. – 5 p.m.