Kündigungsrecht des Insolvenzverwalters aus § 113 InsO

Kündigungsrecht des Insolvenzverwalters aus § 113 InsO

In seiner Entscheidung vom 22.09.2005 stellt das Bundesarbeitsgericht klar, dass ein Insolvenzverwalter den Arbeitnehmern des insolventen Betriebs auch dann gemäß § 113 InsO mit einer Frist von drei Monaten kündigen kann, wenn in dem Unternehmen betriebsbedingte Kündigungen durch Betriebsvereinbarung ausgeschlossen sind. § 113 InsO verdrängt damit die Unkündbarkeitsklauseln in Betriebsvereinbarungen. Dies soll selbst dann gelten, wenn der betroffene Betrieb durch Abspaltung entstanden ist. § 323 Abs. 1 Umwandlungsgesetz sieht insoweit zwar ein befristetes Verschlechterungsverbot vor, dies steht aber der Wirksamkeit einer Kündigung nach § 113 InsO nicht entgegen.

Ähnliche Artikel aus dieser Kategorie

Insolvenzantrag zur Deckung des Kindesunterhalts

Das OLG Hamm hat sich in seiner Entscheidung vom 11.12.2023 – 4 UF 141/22 damit auseinandergesetzt, wann eine Privatperson die „Verpflichtung“ trifft, einen Antrag auf ...

Beraterhaftung - Hinweispflicht auf fehlende Veräußerbarkeit von Fondsanteilen!

Im Zusammenhang mit der Vermittlung von nicht werthaltigen Kapitalanlagen stellt sich oftmals die Frage nach der Haftung des Kapitalanlageberaters auf Schadensersatz bzgl. des beim Anleger ...

Unterhaltsrückstände in der Verbraucherinsolvenz

Mit Urteil vom 17.09.2009 - Aktenzeichen: 6 AZR 369/08 - hat das Bundesarbeitsgericht entschieden, dass die Ausnahme von dem generellen Vollstreckungsverbot in § 114 Absatz ...

Weitere Fragen zu diesem Thema?

Kontaktieren Sie uns! Wir stehen Ihnen täglich von Montag bis Donnerstag von 08:00 - 19:00 Uhr und Freitag von 08:00 - 17:00 Uhr zur Verfügung. Sie konnten uns nicht erreichen? Dann schreiben Sie uns doch eine E-Mail: info@hsp-kanzlei.com

Tel. +49 9321 91820

Kontakt

Domstraße 2

Phone: +49 931 32937390
Telefax: +49 931 329373950

Opening hours:
Monday to Thursday: 8 a.m. – 7 p.m.
Friday: 8 a.m. – 5 p.m.

ConneKT 12

Phone: +49 9321 91820
Telefax: +49 9321 918220

Opening hours:
Monday to Thursday: 8 a.m. – 7 p.m.
Friday: 8 a.m. – 5 p.m.

Marktplatz 7

Phone: +49 9341 846870
Telefax: +49 9341 8468750

Opening hours:
Monday to Thursday: 8 a.m. – 7 p.m.
Friday: 8 a.m. – 5 p.m.

Contact

Domstraße 2

Phone: +49 931 32937390
Telefax: +49 931 329373950

Opening hours:
Monday to Thursday: 8 a.m. – 7 p.m.
Friday: 8 a.m. – 5 p.m.

ConneKT 12

Phone: +49 9321 91820
Telefax: +49 9321 918220

Opening hours:
Monday to Thursday: 8 a.m. – 7 p.m.
Friday: 8 a.m. – 5 p.m.

Marktplatz 7

Phone: +49 9341 846870
Telefax: +49 9341 8468750

Opening hours:
Monday to Thursday: 8 a.m. – 7 p.m.
Friday: 8 a.m. – 5 p.m.