Mitgliederversammlung im Verein – ohne Satzungsänderung in hybrider Form möglich

Mitgliederversammlung im Verein – ohne Satzungsänderung in hybrider Form möglich

Durch Neufassung des § 32 Abs. 2 BGB ermöglicht der Bundesgesetzgeber Vereinsvorständen mit Wirkung ab dem 21.03.2023, im Rahmen der Einberufung der Mitgliederversammlung explizit vorzusehen, dass Mitglieder auch ohne Anwesenheit am Versammlungsort unter Zuhilfenahme elektronischer Kommunikationsmittel an der Versammlung teilnehmen und ihre Mitgliederrechte ausüben können.

Damit können Mitgliederversammlungen ohne Beschluss einer Mitgliederversammlung und insbesondere ohne Satzungsänderung in sogenannter „hybrider Form“ abgehalten werden.

Der Vorstand muss hierbei bei der Einberufung/Ladung der jeweiligen Versammlung konkret angeben, auf welche elektronische Weise an der Versammlung neben der Teilnahme in Präsenz teilgenommen werden kann. Er kann hierbei frei zwischen sämtlichen denkbaren elektronischen Kommunikationsmitteln wählen. Es ist somit grundsätzlich sowohl eine Teilnahme per Telefon, per Videokonferenz oder auch nur per E-Mail möglich.

Soweit Vereinsversammlungen künftig gänzlich virtuell stattfinden sollen, genügt hingegen auch weiterhin eine bloße Entscheidung des Vorstands nicht. Diese Entscheidung hierüber obliegt den Vereinsmitgliedern selbst und muss somit entweder von sämtlichen Mitgliedern einstimmig in einem schriftlichen Verfahren oder aber durch Mehrheitsbeschluss in einer – ggf. hybriden – Mitgliederversammlung beschlossen werden. Eine Ermächtigung zur Einberufung rein virtueller Versammlungen kann dabei nur für künftige und gerade nicht für die jeweils gerade stattfindende Versammlung getroffen werden.

Ähnliche Artikel aus dieser Kategorie

Schenkung: Widerruf - bei grobem Undank ohne Begründung

Die Erklärung des Widerrufs einer Schenkung wegen groben Undanks bedarf keiner Begründung, so der Bundesgerichtshof (BGH, Urteil vom 11.10.2022, X ZR 42/20). Dem Urteil des ...

Kündigungsrecht der Bausparkassen

Der BGH hat mit seinem Urteil vom 21.02.2017 (Az.: XI ZR 185/16 und XI ZR 271/16) entschieden, dass Bausparkassen das Recht dazu haben, Bausparverträge zehn ...

Zuweisung eines Hundes während der Trennungszeit - Auf die Lebensqualität kommt es an

Im Rahmen einer Trennung von Eheleuten entbrennt in einigen Fällen Streit, wer das Haustier mitnehmen darf. Wenngleich diese Frage teilweise mit hoher emotionaler Belastung der ...

Showing Slide 1 of 4

Weitere Fragen zu diesem Thema?

Kontaktieren Sie uns! Wir stehen Ihnen täglich von Montag bis Donnerstag von 08:00 - 19:00 Uhr und Freitag von 08:00 - 17:00 Uhr zur Verfügung. Sie konnten uns nicht erreichen? Dann schreiben Sie uns doch eine E-Mail: info@hsp-kanzlei.com

Tel. +49 9321 91820

Contact

Domstraße 2

Phone: +49 931 32937390
Telefax: +49 931 329373950

Opening hours:
Monday to Thursday: 8 a.m. – 7 p.m.
Friday: 8 a.m. – 5 p.m.

ConneKT 12

Phone: +49 9321 91820
Telefax: +49 9321 918220

Opening hours:
Monday to Thursday: 8 a.m. – 7 p.m.
Friday: 8 a.m. – 5 p.m.

Marktplatz 7

Phone: +49 9341 846870
Telefax: +49 9341 8468750

Opening hours:
Monday to Thursday: 8 a.m. – 7 p.m.
Friday: 8 a.m. – 5 p.m.

Contact

Domstraße 2

Phone: +49 931 32937390
Telefax: +49 931 329373950

Opening hours:
Monday to Thursday: 8 a.m. – 7 p.m.
Friday: 8 a.m. – 5 p.m.

ConneKT 12

Phone: +49 9321 91820
Telefax: +49 9321 918220

Opening hours:
Monday to Thursday: 8 a.m. – 7 p.m.
Friday: 8 a.m. – 5 p.m.

Marktplatz 7

Phone: +49 9341 846870
Telefax: +49 9341 8468750

Opening hours:
Monday to Thursday: 8 a.m. – 7 p.m.
Friday: 8 a.m. – 5 p.m.