GmbH Geschäftsführer haften immer

GmbH Geschäftsführer haften immer

Am 15.11.2022 fasste der Bundesfinanzhof einen Beschluss zur Haftung von Geschäftsführern (VII R 23/19):

Nach diesem Beschluss haftet der Geschäftsführer einer GmbH auch dann, wenn er selbst überhaupt nicht für die Gesellschaft tätig geworden ist und die Geschäfte einer anderen Person, wie etwa Kindern, Geschwistern oder Ehegatten, überlassen hat.

Im entschiedenen Fall hatte ein Geschäftsführer seinem Sohn die täglichen Geschäfte überlassen. Dieser unterlies es sodann jedoch richtige, vollständige und rechtzeitige Körperschaftssteuererklärungen abzugeben. Nachdem die Finanzbehörden ihn als sog. Haftungsschuldner für die verkürzten Steuern in Anspruch genommen hatte, berief sich der Geschäftsführer neben der faktischen Geschäftsführung seines Sohnes auch auf sein fortgeschrittenes Alter und den Einwand, dass er nach seinen persönlichen Kenntnissen und Fähigkeiten nicht in der Lage gewesen sei, Geschäftsvorfälle in der Firmen-EDV nachzuvollziehen.

Der Bundesfinanzhof wies diese Argumente zurück und stellte klar, dass jeder, der den Anforderungen an einen gewissenhaften Geschäftsführer nicht entsprechen kann, von der Übernahme der Geschäftsführung absehen bzw. das Amt niederlegen muss.

Ähnliche Artikel aus dieser Kategorie

Verjährungsklauseln in Verkaufsprospekten für geschlossene Fonds

In seinem Urteil vom 29.09.2015 (Az.: II ZR 340/14) hatte der BGH darüber zu entscheiden, ob durch AGB-Klauseln in Verkaufsprospekten für geschlossene Immobilienfonds die Verjährungsfrist ...

Kosten der Grabpflege bleiben bei Pflichtteil unberücksichtigt

Mit Urteil vom 26.05.2021 (Az.: IV ZR 174/20) entschied der Bundesgerichtshof, dass die Kosten der Grabpflege keine den Pflichtteilsanspruch kürzende Nachlassverbindlichkeit im Sinne des § ...

Mietkostenbeteiligung auch nach Trennung

Das Oberlandesgericht Bremen hat mit Beschluss vom 17.02.1016 (Az. 4 WF 184/15) entschieden, dass auch nach der Trennung der Eheleute die Miete für die einst ...

Weitere Fragen zu diesem Thema?

Kontaktieren Sie uns! Wir stehen Ihnen täglich von Montag bis Donnerstag von 08:00 - 19:00 Uhr und Freitag von 08:00 - 17:00 Uhr zur Verfügung. Sie konnten uns nicht erreichen? Dann schreiben Sie uns doch eine E-Mail: info@hsp-kanzlei.com

Tel. +49 9321 91820

Contact

Domstraße 2

Phone: +49 931 32937390
Telefax: +49 931 329373950

Opening hours:
Monday to Thursday: 8 a.m. – 7 p.m.
Friday: 8 a.m. – 5 p.m.

ConneKT 12

Phone: +49 9321 91820
Telefax: +49 9321 918220

Opening hours:
Monday to Thursday: 8 a.m. – 7 p.m.
Friday: 8 a.m. – 5 p.m.

Marktplatz 7

Phone: +49 9341 846870
Telefax: +49 9341 8468750

Opening hours:
Monday to Thursday: 8 a.m. – 7 p.m.
Friday: 8 a.m. – 5 p.m.

Contact

Domstraße 2

Phone: +49 931 32937390
Telefax: +49 931 329373950

Opening hours:
Monday to Thursday: 8 a.m. – 7 p.m.
Friday: 8 a.m. – 5 p.m.

ConneKT 12

Phone: +49 9321 91820
Telefax: +49 9321 918220

Opening hours:
Monday to Thursday: 8 a.m. – 7 p.m.
Friday: 8 a.m. – 5 p.m.

Marktplatz 7

Phone: +49 9341 846870
Telefax: +49 9341 8468750

Opening hours:
Monday to Thursday: 8 a.m. – 7 p.m.
Friday: 8 a.m. – 5 p.m.