Außerordentliche Kündigung – Herstellung privater „Raubkopien“

Außerordentliche Kündigung – Herstellung privater „Raubkopien“

Ein Grund zur fristlosen Kündigung eines Arbeitsverhältnisses kann darin liegen, dass ein Arbeitnehmer privat beschaffte Bild- oder Tonträger während der Arbeitszeit unter Verwendung seines dienstlichen Computers unbefugt und zum eigenen oder kollegialen Gebrauch auf dienstliche „DVD-“ bzw. „CD-Rohlinge“ kopiert. Das gilt unabhängig davon, ob darin ein strafbewehrter Verstoß gegen das Urheberrechtsgesetz liegt.

Eine (fristlose) Kündigung kommt auch dann in Betracht, wenn der Arbeitnehmer nicht alle fraglichen Handlungen selbst vorgenommen sondern dabei mit anderen Mitarbeitern zusammengewirkt oder das Herstellen von „Raubkopien“ durch diese bewusst ermöglicht hat. Aus dem Umstand, dass es ihm erlaubt gewesen sein mag, seinen dienstlichen Rechner für bestimmte andere private Zwecke zu nutzen, konnte er nicht schließen, ihm seien die behaupteten Kopier- und Brennvorgänge gestattet. (BAG 16.07.2015)

Ähnliche Artikel aus dieser Kategorie

Gewöhnlicher Aufenthalt des Erblassers bei fehlender Geschäftsfähigkeit

Das OLG München entschied per Beschluss vom 09.02.2023, Az. 33 UH 4/23 e wie folgt: 1. Befand sich der Erblasser bis zu seinem Tod mehr als ...

Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts - ab 1.1.2024 alles neu durch das MoPeG

Das Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) tritt am 1.1.2024 in Kraft. Es enthält eine Vielzahl von Regelungen. Insbesondere die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (kurz GbR) ...

Auskunftsanspruch des Insolvenzverwalters gegenüber Steuerbehörden

Mit Urteil vom 19.03.2014 (Az.: 8 K 1816/13) hat das Verwaltungsgericht Aachen entschieden, dass ein Insolvenzverwalter einen Anspruch gegenüber der Finanzverwaltung auf Auskunft nach dem ...

Weitere Fragen zu diesem Thema?

Kontaktieren Sie uns! Wir stehen Ihnen täglich von Montag bis Donnerstag von 08:00 - 19:00 Uhr und Freitag von 08:00 - 17:00 Uhr zur Verfügung. Sie konnten uns nicht erreichen? Dann schreiben Sie uns doch eine E-Mail: info@hsp-kanzlei.com

Tel. +49 9321 91820

Contact

Domstraße 2

Phone: +49 931 32937390
Telefax: +49 931 329373950

Opening hours:
Monday to Thursday: 8 a.m. – 7 p.m.
Friday: 8 a.m. – 5 p.m.

ConneKT 12

Phone: +49 9321 91820
Telefax: +49 9321 918220

Opening hours:
Monday to Thursday: 8 a.m. – 7 p.m.
Friday: 8 a.m. – 5 p.m.

Marktplatz 7

Phone: +49 9341 846870
Telefax: +49 9341 8468750

Opening hours:
Monday to Thursday: 8 a.m. – 7 p.m.
Friday: 8 a.m. – 5 p.m.

Contact

Domstraße 2

Phone: +49 931 32937390
Telefax: +49 931 329373950

Opening hours:
Monday to Thursday: 8 a.m. – 7 p.m.
Friday: 8 a.m. – 5 p.m.

ConneKT 12

Phone: +49 9321 91820
Telefax: +49 9321 918220

Opening hours:
Monday to Thursday: 8 a.m. – 7 p.m.
Friday: 8 a.m. – 5 p.m.

Marktplatz 7

Phone: +49 9341 846870
Telefax: +49 9341 8468750

Opening hours:
Monday to Thursday: 8 a.m. – 7 p.m.
Friday: 8 a.m. – 5 p.m.