Kein Umgang - kein Unterhalt

Kein Umgang - kein Unterhalt

Am 14.02.2006 entschied das Oberlandesgericht München (Az.: 4 UF 193/05) zur Frage der Verwirkung eines Unterhaltsanspruchs der Ehefrau (§§ 1570, 1579 Nr. 2, Nr. 6 BGB).

Im vorliegenden Fall verhinderte und torpedierte die das minderjährige Kind betreuende Ehefrau jeden Umgangs-Versuch des Vaters. Dem Vater warf Sie zudem sexuellen Missbrauch des Kindes vor. Diese Behauptung war - nachgewiesen durch Sachverständigengutachten - falsch. Beide Umstände (die Umgangsverweigerung und der unberechtigte Vorwurf des sexuellen Missbrauchs) führen - so das Oberlandesgericht München (ebd.) - zur Verwirkung des Ehegatten-Unterhaltsanspruchs. Auch wenn es sich bei diesem Anspruch um Unterhaltsforderungen des Ehegatten «wegen Kinderbetreuung» handelt, schützt dieser Umstand dennoch nicht.

Der unberechtigte Vorwurf des sexuellen Missbrauchs, stellt - so das Gericht - ein schweres und vorsätzliches Vergehen gegen den Kindesvater dar. Die Kindermutter verliert den Ehegatten-Unterhaltsanspruch durch den Verwirkungstatbestand des § 1579 Nr. 2 BGB. Entsprechend werden durch das Oberlandesgericht München in der vorliegenden Entscheidung ältere Entscheidungen des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 16.09.1981 - IV b ZR 622/80) bestätigt.

Die Verweigerung des Umgangsrechts ist daneben ein «offensichtliches, schwerwiegendes und eindeutig bei der Mutter liegendes Fehlverhalten gegen den Kindesvater». Dieses führt zu einer Verwirkung des Ehegattenunterhalts gemäß § 1579 Nr. 6 BGB. Auch hier bestätigt das Oberlandesgericht München nochmals ältere BGH Rechtssprechung (Urteil vom 14.01.1987 - IV b ZR 65/85).

Bei der Vereitelung und Unterdrückung des Umgangs durch die Kindesmutter, ist jedoch von einem Aufleben des Unterhaltsanspruchs auszugehen, falls die Mutter dann den Umgang des Kindes mit dem Vater wieder ermöglicht. Rechtsdogmatisch sucht das Oberlandesgericht München daher eine schärfere Sanktion gegen unberechtigte Vorwürfe in familienrechtlichen Verfahren. Zugleich versucht es das Kindeswohl optimal zu schützen, indem die Unterdrückung des Unterhalts schärfer sanktioniert wird.

Die getroffene Entscheidung zeigt jedoch deutlich, eine Tendenz der Gerichte, für Fehlverhalten verstärkt die Sanktion der Unterhaltsverwirkung gemäß § 1579 BGB heranzuziehen.

Ähnliche Artikel aus dieser Kategorie

Kündigungsrecht des Insolvenzverwalters aus § 113 InsO

In seiner Entscheidung vom 22.09.2005 stellt das Bundesarbeitsgericht klar, dass ein Insolvenzverwalter den Arbeitnehmern des insolventen Betriebs auch dann gemäß § 113 InsO mit einer ...

Insolvenzantrag zur Deckung des Kindesunterhalts

Das OLG Hamm hat sich in seiner Entscheidung vom 11.12.2023 – 4 UF 141/22 damit auseinandergesetzt, wann eine Privatperson die „Verpflichtung“ trifft, einen Antrag auf ...

Schwiegerkindhaftung beim Elternunterhalt

Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 05.02.2014 (Az.: XII ZB 25/13) entschieden, dass die von ihm in seinem Urteil aus dem Jahr 2010 entwickelte Methode ...

Weitere Fragen zu diesem Thema?

Kontaktieren Sie uns! Wir stehen Ihnen täglich von Montag bis Donnerstag von 08:00 - 19:00 Uhr und Freitag von 08:00 - 17:00 Uhr zur Verfügung. Sie konnten uns nicht erreichen? Dann schreiben Sie uns doch eine E-Mail: info@hsp-kanzlei.com

Tel. +49 9321 91820

Kontakt

Domstraße 2

Phone: +49 931 32937390
Telefax: +49 931 329373950

Opening hours:
Monday to Thursday: 8 a.m. – 7 p.m.
Friday: 8 a.m. – 5 p.m.

ConneKT 12

Phone: +49 9321 91820
Telefax: +49 9321 918220

Opening hours:
Monday to Thursday: 8 a.m. – 7 p.m.
Friday: 8 a.m. – 5 p.m.

Marktplatz 7

Phone: +49 9341 846870
Telefax: +49 9341 8468750

Opening hours:
Monday to Thursday: 8 a.m. – 7 p.m.
Friday: 8 a.m. – 5 p.m.

Contact

Domstraße 2

Phone: +49 931 32937390
Telefax: +49 931 329373950

Opening hours:
Monday to Thursday: 8 a.m. – 7 p.m.
Friday: 8 a.m. – 5 p.m.

ConneKT 12

Phone: +49 9321 91820
Telefax: +49 9321 918220

Opening hours:
Monday to Thursday: 8 a.m. – 7 p.m.
Friday: 8 a.m. – 5 p.m.

Marktplatz 7

Phone: +49 9341 846870
Telefax: +49 9341 8468750

Opening hours:
Monday to Thursday: 8 a.m. – 7 p.m.
Friday: 8 a.m. – 5 p.m.